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Bundestierärztekammer: Tierärztliche Gebühren werden an wirtschaftliche Entwicklung angepasst

Der Bundesrat hat am 13. Juni einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagenen „Änderung der Tierärztegebührenordnung“ zugestimmt.

Demnach werden die Gebühren für tierärztliche Leistungen durch eine Verordnung des Bundes nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern von derzeit zehn Prozent abgeschafft.

Die Gebührenordnung für Tierärzte bedarf einer regelmäßigen Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Die Höhe der Anpassung entspricht dabei nicht einmal dem Inflationsausgleich, der allein 15 Prozent betragen würde, und ist dementsprechend äußerst maßvoll.

Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel.

Ein Festhalten am Vergütungsabschlag in den neuen Bundesländern wäre nicht mehr sachgerecht. Das Kosten- und Preisniveau in Ost- und Westdeutschland ist 19 Jahre nach der Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit vielen Jahren im selben Umfang an wie im Westen.

Wozu gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z.B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt.

Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz und in landwirtschaftlichen Betrieben dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

www.bundestieraerztekammer.de

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