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Tierkörperbeseitigung, Einäscherung, Beerdigung: Würdige letzte Ruhe?!


Tierfriedhof Birkengrund
Stirbt das geliebte Tier, sind viele Tierhalter nicht nur tief traurig, sondern auch ratlos. Was geschieht denn nun mit meinem Tier? Kommt es automatisch in die Tierkörperbeseitigungsanlage? Welche Alternativen habe ich überhaupt? Und was muss ich tun, wenn ich eine Beerdigung oder Einäscherung für mein Tier möchte?

Tierkörperbeseitigungsanlage

Verstorbene Hunde, Katzen und andere Heimtiere fallen nach dem so genannten „Abfallrecht“ automatisch unter den Begriff „Tierische Nebenprodukte“, die in der Regel in einer Tierkörperbeseitigungsanlage weiter verarbeitet werden. Dort wird das tote Tier zunächst gemeinsam mit anderen „tierischen Abfällen“ grob zerkleinert. Danach wird alles zusammen unter ständigem Rühren bei 133 Grad Celsius sterilisiert und anschließend getrocknet.

Das Material, das so gewonnen wird, kann schließlich in der Industrie zur Energiegewinnung genutzt werden, d. h. erst dort findet, wenn überhaupt, letztlich eine Verbrennung statt.

Möchte man sein Tier der Tierkörperbeseitigung zuführen, muss man nicht viel tun. Nach telefonischer Meldung durch Besitzer oder Tierarztpraxis wird der tote Tierkörper an gewünschter Adresse abgeholt. Die Entsorgung in einer
ierkörperbeseitigungsanstalt ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Bei sehr kleinen Heimtieren wie Hamster, Vögel, Meerschweinchen wird die Entsorgungsgebühr häufig nach Gewicht  festgesetzt (ab einem Kilogramm ca. € 0,30 Cent pro kg). Für Hunde und Katzen muss hingegen in der Regel eine Stückgebühr (ca. € 10,00 – € 30,00) entrichtet werden. Hinzu kommen Anfahrtsgebühren, die Pauschale für die Leerung des System-Behälters oder die Kosten für spezielle Plastik-Säcke.

Feuerbestattung im Krematorium

Immer mehr Menschen, die ihrem Tier die Entsorgung als „Abfall“ ersparen möchten und kein eigenes Grundstück für eine Beerdigung haben, entscheiden sich für ein Einäschern ihres Tieres. In Deutschland hat sich die Zahl der Feuerbestattungen von Kleintieren allein in den letzten 5 Jahren von 6.000 jährlich auf 20.000 mehr als verdreifacht.

Das Einäschern von Tieren wird in speziellen Krematorien in einem Ofen vorgenommen. Grundsätzlich können Tierhalter dabei zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen. Bei einer Sammeleinäscherung wird das Tier zusammen mit anderen Haustieren kremiert.

Danach wird die Asche in einem Sammelgrab bestattet oder auf einem Streubeet verstreut. Bei einer Einzeleinäscherung wird das Tier separat für sich allein eingeäschert. In einigen Krematorien besteht sogar die Möglichkeit bei einer Feuerbestattung des eigenen Tieres anwesend zu sein. Die Asche des Tieres wird in einem Aschebeutel aufgefangen und in eine Urne gebettet. Einige Bestattungsunternehmen bieten auch Seebestattungen (Verstreuen der Asche über dem Meer) oder das Verstreuen der Asche z. B. über einer Wald- oder Almwiese an.

Die Preise für die Kremierung haben wir beispielhaft bei der Firma Cremare nachgefragt (www.cremare.de). Sie hängen von der Größe des Tieres, seinem Gewicht und der Art der Einäscherung ab. Eine Beseitigungseinäscherung wird z. B. mit einem Grundpreis von € 30,00 + € 1,50 pro kg berechnet. Für eine Sammeleinäscherung beträgt der Preis je nach Größe des Tieres zwischen ca. € 60.00 und € 250 Euro.

Eine Einzeleinäscherung kann je nach Größe des Tieres zwischen ca. € 100,00 – € 340,00 kosten. Darüber hinaus entstehen Kosten für den Transport des Tieres, für die Urne und das Zurücksenden der Asche in der Urne an. Zusatzleistungen wie beispielsweise die Anwesenheit während der Einzeleinäscherung oder eine Seebestattung werden extra berechnet.

Die Abwicklung einer Einäscherung kann komplett über die Tierarztpraxis abgewickelt werden. Das Tier verbleibt dort, wird abgeholt und nach Wunsch kremiert. Bei einer Sammeleinäscherung erhält der Tierbesitzer die Einäscherungsurkunde und bei einer Einzeleinäscherung zusätzlich die Urne mit der Asche des Tieres per Post zugeschickt.

Beerdigung auf dem eigenen Grundstück

Die Beerdigung auf dem eigenen Grundstück ist für viele Tierhalter die vertrauteste Form der Bestattung ihres Vierbeiners. Doch nicht viele Tierhalter haben diese Möglichkeit. Grundsätzlich dürfen Heimtiere auf einem Privatgrundstück beerdigt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Das Grundstück muss dem Tierhalter gehören oder der Eigentümers des Grundstücks hat die Beerdigung des Heimtiers genehmigt.

Das Gelände darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Das Tier darf nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze beerdigt werden. Darüber hinaus muss der Tierkörper von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht gemessen vom Rand der Grube bedeckt sein. Vor dem „wilden“ Beerdigen eines toten Tieres an einem nicht genehmigten Ort sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt.

Denn wer sein Tier in freier Natur, in einem Park oder Wald bestattet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro verurteilt werden.

Beerdigung auf dem Tierfriedhof

Während im Jahr 2002 in Deutschland jährlich ca. 3.000 Tiere auf einem Tierfriedhof bestattet wurden, waren es in 2007 bereits 10.000 Tiere. Derzeit gibt es ca. 120 Tierfriedhöfe in Deutschland. Bei der Bestattung auf einem Tierfriedhof kann der Tierhalter zwischen der Beerdigung in einer Sammelgrabstelle, einem Einzelgrab oder einem Urnengrab wählen. Einige Tierfriedhöfe stellen auch Kolumbarien zur Aufstellung von Urnen zur Verfügung.

Die Abwicklung findet hier meist direkt zwischen Tierhalter und Friedhof statt, manche Tierarztpraxen verfügen aber über die Adressen nahe gelegener Tierfriedhöfe.

Die Gesamtkosten die Bestattung auf dem Tierfriedhof variieren erheblich, denn sie werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie z. B. Art und Größe des Sarges, Lage des Tierfriedhofs, die Art der Bestattung (anonym oder einzeln), die Größe des Grabes, die Grabpacht für die Mindestliegezeit (2 – 5 Jahre), dem Grabstein, der Grabbepflanzung und der Grabpflege.
Darüber hinaus können auch der Transport und weitere Dienstleistungen vom Bestattungsunternehmer berechnet werden. Hier also muss im Einzelnen verhandelt werden.

Der Entscheidung Zeit geben

Der Tod des geliebten Tieres versetzt die meisten Halter in einen emotionalen Ausnahmezustand. Die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, ist in den ersten Stunden nach dem Tod des Tieres erheblich eingeschränkt. Insbesondere bei einem Unfall oder, wenn man nicht erwartet hat, dass das Tier eingeschläfert werden muss, kann die Frage, was mit dem Tierkörper geschehen soll, in diesem Moment überfordern.

Sinnvoll ist es daher, sich im Vorfeld Gedanken über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen und diese mit der Tierarztpraxis zu besprechen. In jedem Fall sollte man sich Zeit für die Entscheidung nehmen. Und: Ganz egal wie sie auch ausfallen mag, eine Nacht darüber zu schlafen, ist immer möglich. Denn das Wichtigste ist, dass Sie für die letzte Ruhe Ihres Tieres einen Weg wählen, den sie später nicht bereuen, denn nur dann kann die Trauer den vielen schönen Erinnerungen nach und nach weichen.

Thekla Vennebusch

 

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