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Auszeichnung für vorbildliches Zoofachgeschäft in Celle

"Zooparadies Seupel" erhielt das Prädikat "Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft" zum dritten Mal / Auszeichnung garantiert artgerechte Tierpflege, fachkompetente Beratung und regelmäßige Fortbildung

Am Donnerstag, 6. Juli 2006, erhielt das "Zooparadies Seupel" in Celle zum dritten Mal das Prädikat "Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft". Damit ist die Fachhandlung derzeit das einzige "ausgezeichnete" Zoofachgeschäft in Niedersachsen. Das Prädikat - ein grünes Dreieck auf blauem Grund - ist maximal 36 Monate gültig und wird seit 1996 vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) verliehen.

Nur besonders gut geführte Zoofachhandlungen können den Qualitätsausweis erhalten: Das Zoofachgeschäft muß über 50 hohe Anforderungskriterien erfüllen, die im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung festgestellt werden.

"Die erneute Auszeichnung ist für meine Mitarbeiter und mich eine große Ehre und ein Ansporn für unser Bemühen um Tierschutz im Zoofachhandel", erklärt Inhaberin Marion Beinlich. Das "Zooparadies Seupel" erhielt die Auszeichnung erstmals im Dezember 1999. Die Zoohandlung führt Kleinsäuger, Ziervögel, Fische und Reptilien und bietet einen Liefer- und Urlaubsservice.

Die wichtigsten Auszeichnungskriterien sind:

Tierpräsentation: Mindestkäfiggrößen müssen eingehalten werden, die Gehege dürfen nicht überfüllt sein, gesellige Tiere sind in Gemeinschaft zu halten, die Beleuchtung muß artgemäß sein, die Tiere benötigen Rückzugsmöglichkeiten.

Tierpflege: Das Futter muß auf die jeweilige Tierart abgestimmt sein, die Unterkünfte sind sauber zu halten, die tierärztliche Betreuung ist zu gewährleisten.

Beratung und Verkauf: Kundenfreundlicher Service ist anzubieten, Transportbehältnisse für Tiere müssen tierschutzgerecht sein.

Fortbildung: Der Firmeninhaber und seine Mitarbeiter müssen jedes Jahr die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.

Zubehör: Es dürfen keine tierschutzwidrigen Produkte wie Vogelrundkäfige oder Goldfischgläser verkauft werden (siehe ZZF-Checkliste über tierschutzwidriges Zubehör unter www.zzf.de), dem Kunden wird Fachliteratur über artgerechte Tierhaltung angeboten.

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