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aktion tier: Einsatz von Teletaktgeräten ist verboten

Noch immer werden Hunde mit Elektroreizgeräten gequält und noch immer können die "Hundeerziehungsgeräte", die einem ungehorsamen Hund einen Stromschlag zufügen, über den Handel gekauft werden.

Und das obwohl am 23.02.2006 das Bundesverwaltungsgericht den Einsatz von Elektroreizgeräten bei der Hundeausbildung untersagt hat, weil sie erhebliche Leiden und Schmerzen verursachen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot mit § 3 Nr.11 des Tierschutzgesetzes begründet:

"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist."

Geklagt hatte ein Hundehalter, der um Erlaubnis zur Durchführung von Seminaren zur Hundeerziehung unter Einsatz von sog. Elektroreizgeräten, beim Landkreis ersucht hatte. Sein Antrag wurde abgelehnt. Der Kläger beschritt den Klageweg bis zum Bundesverwaltungsgericht. Die Klage wurde abgewiesen.

Judith Schmalzl, von aktion tier e.V. münchen stellt dazu fest: " aktion tier begrüßt das Benutzungsverbot von Elektroreizgeräten, aber viele Hundehalter ignorieren dies. Zudem sind die Geräte jederzeit im Handel erhältlich, womit potentiellen Käufern suggeriert wird, dass Teletaktgeräte für die Hundeerziehung rechtens seien.

Dabei ist ein Strafreiz für ein Fehlverhalten bei einem Hund niemals vertrauensbildend. Dem Tier bei der Erziehung Schmerzen zuzufügen ist erbärmlich und führt letztlich auch nicht dazu, dass es zu einer vom Hund akzeptierten Rudelführerschaft durch den Hundebesitzer kommt."

Die Tierschutzorganisation aktion tier – Menschen für Tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.

www.aktiontier.org

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