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Der Bundesrat stellt sich nicht gegen den Vorschlag eines Hundegesetzes
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Der Bundesrat hat zum Vorschlag eines Hundegesetzes der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) Stellung genommen.
Da die Notwendigkeit, auf Bundesebene gesetzgeberisch aktiv zu werden, in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung stiess, stellt sich der Bundesrat nicht mehr dagegen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verantwortlichkeit der HundebesitzerInnen gestärkt werden sollte - der Gesetzesvorschlag der Kommission geht in diese Richtung. Der vorliegende Vorschlag für ein Hundegesetz lehnt sich eng an Bestimmungen der Tierschutzverordnung an, die bereits in Kraft sind: Beispiele sind die obligatorische Meldepflicht bei Beissunfällen und die systematische Aus- und Weiterbildung der HundebesitzerInnen. Wie bereits früher vom Bundesrat vorgeschlagen, sieht der Gesetzesentwurf eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle HundebesitzerInnen vor. Für den Bundesrat gehen alle diese Bestimmungen in die Richtung einer verstärkten Verantwortlichkeit der HundebesitzerInnen. In den Vernehmlassungsantworten wurde ein eidgenössisches Hundegesetz unter anderem auch als Mittel zur Vereinheitlichung der verschiedenen kantonalen Gesetzgebungen empfohlen. Der vorliegende Entwurf für ein Hundegesetz belässt aber den Kantonen die Möglichkeit, weiter gehende Vorschriften zu erlassen. Der Gesetzesentwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur wird in der nächsten Sommersession in den Räten diskutiert werden. Weitere Meldungen
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