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Hundegesetzgebung in der Schweiz: Bundesrat und WBK-NR am Ziel vorbei

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG), der Schweizer Tierschutz STS und die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) sind sich einig: Der Bundesrat und die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR) schiessen mit ihren Vorschlägen für eine Revision der Hundegesetzgebung weit übers Ziel hinaus.

Deren Forderungen sind geprägt vom öffentlichen Druck und der unsachlichen Diskussion, wie sie in letzter Zeit geführt wurde. Am 15. September ist die Vernehmlassung für die Vorschläge von WBK-NR und Bundesrat zu einer revidierten Hundegesetzgebung zu Ende gegangen. SKG, STS und GST haben sich intensiv mit den Vorschlägen von WBK-NR und Bundesrat auseinandergesetzt.

Sie sind gewillt, die schwerwiegenden Mängel der genannten Vorlagen gemeinsam zu bekämpfen. Zu korrigieren sind namentlich folgende Aspekte:

• Eine generelle Leinenpflicht in „überbauten Gebieten“ ist nicht kompatibel mit einer artgerechten Hundehaltung. Sie ist zudem weder durchsetzbar noch kontrollierbar.

• Die Fachexperten sind sich einig, dass eine Kategorisierung von Hunden nach Grösse, Gewicht, Rasse und Rassetypen weder praktikabel noch zielführend ist. Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, hängt von dessen Sozialisierung und Ausbildung sowie der Aus- und Weiterbildung des Hundehalters und dessen Verhalten ab.

Eine Kategorisierung wäre überdies auch administrativ kaum zu bewältigen. Getroffen von dieser unsinnigen Regelung würde ungefähr die Hälfte aller Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihre Hunde nur noch mit einer kantonalen Bewilligung halten dürften. Für die einschlägigen Kreise, die man mit dieser Regelung treffen will, wäre es hingegen ein Leichtes, sich über die Bestimmung hinwegzusetzen.

• Das Verbot gewisser Hunderassen, wie es mit dem Vorschlag der WBK-NR einherginge, ist faktisch nicht realisierbar, weil Kreuzungen eindeutige Rassezuweisungen verunmöglichen. Zudem gilt auch hier: Die Gefährlichkeit von Hunden ist nachweislich nicht abhängig von der Rasse.

• Die Einführung der Gefährdungshaftung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist ebenfalls abzulehnen. Hundehalter sollten nicht prinzipiell für Hundeunfälle haften - unabhängig davon, ob sie ihre Sorgfaltspflicht vollumfänglich wahrgenommen haben oder nicht. Die Gefährdungshaftung ist angebracht bei höchsten Gefahrenquellen wie Sprengmitteln oder Kernanlagen. Ein Hund ist kein AKW!

Die Vorschläge führen überdies zu schwerwiegenden Konsequenzen, die in den Vernehmlassungsvorlagen nicht berücksichtigt worden sind. Zu erwarten wären überfüllte Tierheime mit nicht mehr vermittelbaren Hunden. Viele Probleme würden zudem abgewälzt auf den Tierschutz, für den die immensen finanziellen Konsequenzen nicht tragbar wären.

Import und Zucht restriktiver regeln

Die unterzeichnenden Organisationen haben schon mehrfach Hand geboten für wirkungsvolle gesetzliche Lösungen. Wir setzen uns nachdrücklich ein für restriktivere Zucht- und Importbestimmungen. Heute stammen viele Hunde aus unseriöser Massenproduktion aus dem Ausland und kommen bereits krank und verhaltensgestört in die Schweiz. Dem soll ein Riegel geschoben werden, indem nur Hunde importiert werden dürfen, die aus anerkannten Zuchten stammen. Mit einer Beschränkung der Zucht auf anerkannte und kontrollierte Zuchtstätten könnte zudem die Zucht auf Aggression in Hinterhöfen wirksam verhindert werden.

Experten und Betroffene ernst nehmen

SKG, GST und STS vertreten die Interessen von über 320'000 Mitgliedern und Gönnern. Wir erwarten, dass der Bundesrat und die WBK-NR unsere Stellungnahmen ernst nehmen und in die weitere Gesetzesarbeit einfliessen lassen. Leider wurde bei der Ausarbeitung der vorliegenden Vorschläge die Empfehlungen von Experten in den Wind geschlagen und auf die Zusammenarbeit mit unseren Organisationen verzichtet. Es wäre nicht akzeptabel, wenn die unmittelbar betroffenen Fachkreise vom weiteren gesetzgeberischen Prozess ausgeschlossen blieben.

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