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Volksbefragung in Wien: Sima für verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde"


Umweltstadträtin Ulli Sima und Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner beim Pressegespräch zum Hundeführschein
WienerInnen und Wiener entscheiden bei der Volksbefragung vom 11. bis 13. Februar 2010

Die Wiener Bevölkerung wird im Rahmen der Volksbefragung am 11., 12. und 13. Februar 2010 neben vier weiteren Themen auch zum Thema "Hundeführschein für Kampfhunde" befragt. Die Fragestellung lautet: Sind Sie dafür, dass es in Wien für sogenannte "Kampfhunde" einen verpflichtenden Hundeführschein geben soll?

Seit 2006 gibt es in Wien den Hundeführschein auf freiwilliger Basis. Nach den Vorstellungen von Umweltstadträtin Ulli Sima soll der Hundeführschein für so genannte "Kampfhunde" - die Zustimmung der Wiener Bevölkerung bei der Volksbefragung vorausgesetzt - in Zukunft verpflichtend sein. Sima präsentierte heute bei einem Pressegespräch im Wiener Rathaus gemeinsam mit Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner ihre Pläne:

"Ziel des verpflichtenden Hundeführscheins für Kampfhunde ist, das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu gestalten", sagte Umweltstadträtin Ulli Sima beim heutigen Pressegespräch. "Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben.

Der freiwillige Hundeführschein war der erste Schritt, um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern, nun soll dies in einem nächsten Schritt mit der Verpflichtung des Führscheins für bestimmte Gruppen weiter verstärkt werden. Wir wollen gezielt vorgehen, um das Risiko im Zusammenleben von Hund und Mensch zu minimieren", ergänzte Sima.

Kampfhunde: Bisskraft und Bisshäufigkeit als Kriterium

Aufgrund ihrer großen Bisskraft und Bisshäufigkeit wurden von Experten "Kampfhunde" ausgewählt, für die künftig ein Hundeführschein verpflichtend sein soll.

"Es sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen," argumentierte Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner und ergänzte, dass "diese Liste keinesfalls in Stein gemeißelt ist, sondern als erster Vorschlag zu verstehen ist, der künftig auch noch erweitert werden kann."

Dazu zählen nach derzeitigem Stand: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinische Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino.

Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen. Der verpflichtende Hundeführschein gilt auch für Mischlinge.

ÖKV gegen Kampfhunde-Rasselisten!

Der Österreichische Kynologenverband ist strikt gegen Rasselisten des geplanten Wiener Hundeführscheins

[19.01.2010]   mehr »

 

Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in Gefahrensituationen

Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist.

Wird ein Hundehalter mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.

Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei sofort und dauerhaft abgenommen werden.

Führschein innerhalb von drei Monaten zu absolvieren

Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. Falls der Nachweis erbracht wird, dass sich der Hund in einer Hundeschule befindet, so wird die dreimonatige Frist auf sechs Monate verlängert.

HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung zum Hundeführschein wird durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüfern in Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes/einer amtlichen Tierärztin abgehalten. Zur Prüfung ist, wie auch schon jetzt beim freiwilligen Hundeführschein, eine Haftpflichtversicherungspolizze für den Hund mitzubringen.

So funktioniert der Hundeführschein

"Beim Hundeführschein muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem eigenen Hund richtig umgehen kann," erläuterte Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner. Durch den Hundeführschein werden laut Tierexperte Gsandtner "Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden gefördert." Den freiwilligen Hundeführschein haben bisher mehr als 3.000 HundehalterInnen absolviert.

Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen.

Aus diesen 150 möglichen Fragen werden mindestens 30 gestellt, 24 müssen richtig beantwortet werden. Im Anschluss an den theoretischen Teil folgt der praktische, wo getestet wird, ob die/der Hundehalter/in und der Hund in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten.

Für den verpflichtenden Hundeführschein für Kampfhunde wird der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie z.B. die Begegnung mit anderen Hunden trainiert. Falls die Prüfung positiv verläuft, erhält der Hundehalter nach etwa zwei Stunden den Hundeführschein.

Volksbefragung vom 11. - 13. Februar 2010

Rund 1,1 Millionen Wienerinnen und Wiener (alle österreichischen Staatsbürger, die bis zum 13. Februar 2010 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit Stichtag 4. Jänner 2010 über einen Hauptwohnsitz in Wien verfügen) können in rund 110 Abgabestellen in Wien oder per Briefwahl Ihre Meinung zum Hundeführschein abgeben.

 

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