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Fall Esperanza: Ersten Hinweisen wird nachgegangen

Schwerverletzte Hündin im WTV: Polizei verfolgt erste Hinweise. Hündin spricht auf Behandlungen an. Petrovic spricht sich erneut für härtere Strafen bei Tierquälerei aus.

In den Fall um die schwerverletze Pekinesen-Mix-Dame Esperanza kommt Bewegung: Die einjährige Hündin, die am Wochenende von der Tierrettung des Wiener Tierschutzvereins (WTV) aus einem Kellerabteil in Wien Meidling geborgen wurde, ist fast am ganzen Körper mit tiefgreifenden, eitrigen und nässenden Wunden sowie Hautablösungen übersät und wird seit Ihrer Einlieferung rund um die Uhr von den WTV-Tierärztinnen behandelt.

Nun gibt es einen ersten Hinweis auf einen mutmaßlichen Verdächtigen. Die polizeilichen Ermittlungen werden aktuell intensiv betrieben und nach deren Abschluss der Staatsanwaltschaft Wien übergeben. Aktenführend ist die Polizeiinspektion Arndtstraße. Der Wiener Tierschutzverein hat Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Der Hinweis für die Ermittlung des mutmaßlichen Verdächtigen kam aus der Bevölkerung. Eine Anruferin, die am gestrigen Abend die Fernsehberichterstattung über den Fall gesehen hatte, meldete sich noch am Montagabend beim Wiener Tierschutzverein mit konkreten Hinweisen, die umgehend an die Polizeiinspektion Arndtstraße weitergegeben wurden.

Die Beamten und der WTV arbeiten aktuell intensiv zusammen, um den genauen Sachverhalt rasch aufklären zu können. Genaue Details zur Verletzungsursache und zum möglichen Tathergang können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht bekannt gegeben werden.

„Wir danken den Medien, der Exekutive und selbstverständlich auch der beherzten Dame für die Mithilfe und hoffen, dass die Ermittlungen erfolgreich verlaufen und dass etwaige Verantwortliche rasch zur Rechenschaft gezogen werden können“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

Esperanza auf dem Weg der Besserung

Die Bemühungen der WTV-Tierärztinnen scheinen sich indes auszuzahlen: Der Gesundheitszustand der Pekinesin hat sich durch Maßnahmen wie Lasertherapie und Plasmatransfusion im Vergleich zum gestrigen Montag gebessert. Auch die Wunden konnten großteils bereits trockengelegt werden.

Die Tierärztinnen sind mit dem Heilungsverlauf sehr zufrieden und wagen daher eine vorsichtig optimistisch Prognose und sind guter Dinge, dass das Schlimmste für Esperanza nun überstanden ist. Für den heutigen Dienstag ist noch einmal eine Plasmatransfusion geplant. Die Hündin leidet aber nach wie vor unter den Nachwirkungen ihrer schweren Verletzungen.

Härtere Strafen müssen dringend her

Der Fall Esperanza zeigt zwei Dinge deutlich: Zum einen sind sowohl die Exekutive als auch Tierschutzorganisationen wie der Wiener Tierschutzverein gerade bei Tierquälerei zur Ausforschung potentieller Täterinnen und Täter oftmals auf die Mithilfe der Öffentlichkeit und der Bevölkerung angewiesen.

Zum anderen besteht dringend Handlungsbedarf, was das Strafmaß für Tierquälerei, das in Österreich derzeit bei nur maximal einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, betrifft. Denn in vielen Fällen macht das Tierquälereigesetz die Ausforschung von Täterinnen und Tätern schwierig bis unmöglich.

Besonders, wenn es um die Veröffentlichung von Video- oder Bildmaterial von Tierquälereien geht. So können Bankomatkartendiebe tagelang mit Überwachsungsbildern über die Medien gesucht werden - Tierquäler und Tierquälerinnen müssen sich darüber noch keine Sorgen machen. Schuld ist das Strafmaß: Ein Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze Geldstrafe.

„Die derzeitige Strafdrohung von bis zu einem Jahr für jegliche Form von Tierquälerei ist ein schlechter Scherz. Sie behindert mehr als sie nützt, da die TäterInnen nur in den seltensten Fällen ausfindig gemacht und verurteilt werden können“, sagt Petrovic. Erst ab einem Strafmaß von bis zu drei Jahren dürfen Überwachungsfotos und Videomaterial zur Tätersuche an die Medien weitergeben werden.

„Die aktuelle Rechtslage zeigt ganz klar, dass hier die Prioritäten gewaltig schief liegen“, sagt Petrovic. Video- oder Bildmaterial von Eigentumsdelikten gelangt zur Ausforschung der TäterInnen umgehend an die Medien. Dadurch wird der Bevölkerung signalisiert, dass Tierquälerei quasi ein Kavaliersdelikt ist und damit wird sie im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht ausreichend als ein abscheuliches Verbrechen gegen wehrlose Lebewesen wahrgenommen. „Gelingt es, die TäterInnnen tatsächlich einmal vor Gericht zu stellen, kommt es oft gar nicht zu einer Haft, sondern nur zu einer läppischen Geldstrafe“, sagt Petrovic.

WTV fordert Details zur Strafrechtsnovelle 2015

Fakt ist, dass im Moment an der Strafrechtsnovelle 2015 gearbeitet wird, Informationen ob und in welchem Ausmaß das Tierquälereigesetz nun tatsächlich verschärft wird, blieben aber bislang aus. „Wir haben noch keine Information vom Justizministerium, wie genau der Paragraph 222 nun aussehen soll. Wir bauen fest darauf, dass die Zusage des Justizministeriums nach wie vor gilt und Tierquälerei endlich mit höheren Strafen sanktioniert wird“.

Bereits im Juni 2014 hat das WTV-Präsidium sowie die Geschäftsführung diesbezüglich bei Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgesprochen. „Langsam wäre es wirklich an der Zeit, Details zur Verschärfung zu nennen“, so Petrovic. Der WTV hat sich bereits mehrmals für ein Strafmaß von bis zu drei Jahren ausgesprochen.


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