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Sicher reisen mit Hund und Katz

Nicht nur aus Anlass eines bevorstehenden Tierarzt-Besuches oder im Rahmen einer geplanten Urlaubsreise sehen sich viele Hunde- und Katzenbesitzer vor die Herausforderung gestellt, ihre vierbeinigen Lieblinge artgerecht und sicher transportieren zu müssen.

Die zunehmend flexibler gewordene Gesellschaft kann die Mitnahme von Haustieren auch bei Umzügen, Arbeitsplatzwechsel oder Dienstreisen notwendig machen. Was aber gilt es dabei zu beachten?

Innerhalb der Stadtgrenzen

Im Nahverkehr gelten Hunde und Katzen als Sachen, die je nach Größe als Hand- oder Sondergepäck behandelt werden.

Kleinere Exemplare, die in handelsüblichen Transportboxen oder -taschen befördert werden können, verursachen ihren Besitzern keine zusätzlichen Kosten.

Für an der Leine geführte Tiere - gleich welcher Rasse und Größe - muss ein Fahrrad-Ticket gelöst werden.

Beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt obliegt die Aufsicht allein den Hunde-Führern. Sie haben darauf zu achten, dass ihre Schützlinge weder sich selbst noch andere verletzen.

Zum Schutz von Mitreisenden besteht in den meisten Bussen und Bahnen Maulkorbpflicht, denn auch gut erzogene oder sonst langmütige Hunde können bei unvorhergesehenen Ereignissen wie einem versehentlichen Tritt, einer Vollbremsung o.ä. reflexartig zuschnappen.

Öffentlich ins Grüne oder Blaue

Nahezu identisch ist die Mitnahme in Zügen des Regional- und Fernverkehrs oder in Überland-Bussen geregelt. Auch hier gelten kleinere Rassen, die in übliche Transportbehälter passen, als Handgepäck und werden daher kostenfrei transportiert.

Für größere oder frei geführte Tiere ist eine Pauschale fällig - auch dann, wenn sie im wahrsten Sinne des Wortes als "Schoßhunde" fungieren. Verlassen die Fahrzeuge das so genannte Inland müssen Hunde- oder Katzenhalter bzw. -besitzer vor Reiseantritt für eventuell notwendige Impfungen und Parasitenbekämpfung sorgen.

Je nachdem, in welches Land die Tiere einreisen, sind zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen entsprechende Papiere vorzulegen.

Auf Landstraßen und Autobahnen

Gleiches gilt für Reisen mit dem Auto. Auch bei dieser Variante müssen sich die Personen, welche die Tiere mitführen, bei Grenzübertritt an die jeweils geltenden Einreisebestimmungen halten.

Darüber hinaus können sich die Transportbedingungen auf einem anderen Staats-Terrain ändern, so dass mitreisende Katzen oder Hunde gegebenenfalls neu gesichert werden müssen.

Generell sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, die Gesundheit und das Leben sämtlicher Insassen zu schützen. Sie müssen darauf achten, dass jede(r) Einzelne angeschnallt ist und dass Gepäckstücke vor Verrutschen, Umfallen oder Umherfliegen bewahrt werden.

Hierzu gehören eventuell genutzte Transportboxen ebenso wie die mitreisenden Tiere selbst. Hunde, die aufgrund ihrer Rasse bzw. Größe ohne schützendes Behältnis umhergefahren werden, benötigen spezielle Rückhalte-Systeme.

Um deren Schutzfunktion vollumfänglich zu gewährleisten, müssen sie bestimmungsgemäß installiert und angelegt werden. Fahrzeuggerechte Trenngitter und Kofferraumabdeckungen sowie passendes Befestigungsmaterial halten Fach- oder Ersatzteilhändler bereit.

Bei längeren Strecken mit dem Auto, sollte man aufpassen, dass der Schützling dabei nicht zu sehr beansprucht wird. Denn sehr lange Fahrzeiten, sind wie auch für den Menschen, sowohl körperlich als auch psychisch eine sehr hohe Belastung für das Tier.

Dabei kann es schon mal vorkommen, dass das Tier sich übergibt oder ungewollte sein „Geschäft“ verrichtet.

In den meisten Fällen sind diese Verschmutzungen aber mit handelsüblichen Kfz Reinigungsmitteln, die man im Internet fast überall auf Seiten für Autozubehör, wie www.Autoersatzteile24.at bekommt, leicht rauszukriegen und sollten in den meisten Fällen, bei schneller Behandlung auch keine Geruchsspuren hinterlassen.

Über den Wolken

Dinge, über die sich Hunde- oder Katzenbesitzer bei Luftreisen überhaupt keine Gedanken machen müssen - vorausgesetzt, sie finden eine Fluggesellschaft, die den Transport übernimmt.

Sowohl in Bezug auf das zulässige Höchstgewicht für die als "Handgepäck" reisenden Kleinrassen als auch hinsichtlich der Mitnahme im Frachtraum gelten bei jedem Anbieter eigene Regeln, die zum Teil erheblich voneinander abweichen.

Aus diesem Grund sollten sich Tierhalter bzw. -besitzer vor Antritt einer Flugreise bei der jeweiligen Gesellschaft nach den individuellen Bestimmungen erkundigen.

Abgesehen von den Sicherheitsvorschriften im Auto und den Einreisebestimmungen anderer Länder gelten für einige Tiere gelockerte Mitnahme-Bedingungen.

Exemplare, die im Dienst der sie begleitenden Personen stehen, werden generell unentgeltlich und ohne Schutzmittel befördert. So benötigen Blindenführ-, Gehörlosen- und Therapiehunde weder einen extra Fahrausweis noch einen Maulkorb.


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