Wiener Zoofachhandel fordert Deklarationspflicht für Online-Tierinserate
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Der
illegale Onlinehandel mit Hundewelpen und anderen Heimtieren ist trotz
des Verbotes im Jahr 2017 kaum zurückgegangen. Trotz vieler Initiativen
und Anzeigen von Tierschutzorganisationen geht der Handel munter weiter.
Der zertifizierte Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Österreich fordert daher eine Deklarationspflicht für Online-Inserate.
Im
Jahr 2017 hat die Bundesregierung den Online-Tierhandel verboten.
Ausnahmen gelten für registrierte Zuchtbetriebe, Tierheime, den
geprüften Zoofachhandel und Landwirte. Dennoch sind viele
Online-Kleinanzeigenportale voll mit privaten Tierinseraten, wobei die
Quelle der gehandelten Tiere oftmals im Dunkeln bleibt.
Viele
Inserenten geben Verkaufsorte in Österreich an, sind aber tatsächlich
dubiose Tierhändler, die ihre Tiere aus dem Ausland einführen. Dabei
werden weder Konsumenten- noch Tierschutz beachtet, sagt Kurt Essmann,
Obmann der Berufsgruppe Zoofachhandel in der Wirtschaftskammer Wien.
Wir
fordern daher eine Deklarationspflicht für Online-Tierinserate, damit
diese in Zukunft nur noch von anerkannten Züchtern, Zoofachhändlern und
Tierheimen bzw. Landwirten geschalten werden können.
Mit der
Angabepflicht der Unternehmens- bzw. Vereinsdaten, oder der
Zuchtregistrierungsnummer könnten Betreiber von Onlineplattformen alle
dubiosen Inserate automatisch aussortieren und so einen wichtigen
Beitrag zur Unterbindung des illegalen Tierhandels leisten.
Diese
klare Regelung würde helfen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, die
Betreiber von Internetseiten in die Pflicht nehmen und Konsumenten
Sicherheit beim Online-Angebot geben. Wir unterstützen den klaren
Vorsatz der Regierung, Tierschutz weiter auszubauen und wollen gemeinsam
Schritte in diese Richtung setzen, unterstreicht Essmann die Forderung
des Zoofachhandels.
Die Berufsgruppe Zoofachhandel in der
Wirtschaftskammer Wien besteht aus mehr als 200 Mitgliedern, die über
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, und ist die
gesetzliche Interessenvertretung der Branche. Der österreichische
Zoofachhandel richtet sich nach strengen Haltungs- und
Tierschutzvorschriften.
Die Ausbildung zum geprüften
Zoofachhändler kann erst nach bis zu drei Jahren Berufserfahrung
absolviert werden und beinhaltet 40 Stunden an theoretischer Ausbildung.
Der Verkauf von Hunden und Katzen erfordert zudem eine
Extra-Genehmigung.
Die Zoofachhändlerinnen und Zoofachhändler
sind die ersten Ansprechpartner bei Beratung, Pflege und Kauf von
Heimtieren, deren Wohl immer im Vordergrund steht. Das gemeinsame
Auftreten gegen illegalen Tierhandel und unbedachten Heimtierkauf ist
ein Hauptanliegen der Berufsgruppe.